Anwalt im Sozialrecht:unser Spezialist für privates und wirtschaftliches Sozialrecht
Sozialrecht fängt bei der gesetzlichen Unfallversicherung an und geht bis hin zur Absicherung gegen soziale Not. Allerdings verzichten viele Bedürftige wegen des unüberschaubaren Dickichts der Paragrafen und Zuständigkeiten auf zahlreiche Leistungen, die ihnen von Rechts wegen zustehen würden. Da sie keine ausreichenden Kenntnisse der Gesetzeslage besitzen, geben sie bei Unstimmigkeiten mit den Behörden einfach auf.
Die Aufgabe unseres Anwalts im Sozialrecht besteht darin, das private und wirtschaftliche Sozialrecht für unsere Mandanten voll auszuschöpfen. Als Privatperson ist es fast unmöglich, dem ausgebildeten Fachpersonal der Behörden erfolgreich entgegenzutreten. Wir vertreten Sie kompetent im Kontakt mit den Sozialbehörden und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Welche Bereiche gehören zum Sozialrecht?
Hier sehen Sie auf einen Blick, welche Themenbereiche in die Zuständigkeit unseres Anwalts im Sozialrecht fallen:
- Sozialgesetzbuch III: Arbeitslosengeld l
- Sozialgesetzbuch II: Hartz IV
- Sozialgesetzbuch VI: Rente
- Sozialgesetzbuch V: Krankenversicherung
- Sozialgesetzbuch X: Pflegeversicherung
- Sozialgesetzbuch IX: Rehabilitation
- Sozialgesetzbuch XII: Grundsicherung
Unsere Anwaltskanzlei in Dresden kümmert sich neben dem privaten Sozialrecht aber auch um wirtschaftliches Sozialrecht laut Sozialgesetzbuch IV. Ein Spezialgebiet unseres Anwalts im Sozialrecht sind Statusfeststellungsverfahren. Zudem befasst sich unser Anwalt im Sozialrecht auch mit allen Themen rund um Betriebsprüfungsbescheide, wie Widersprüche gegen Bescheide bei Betriebsprüfungen oder Anhörungen nach einer Betriebsprüfung.
Warum einen Anwalt im Sozialrecht beauftragen?
Um gegen Fachbehörden zu bestehen, sind einschlägige Kenntnisse des aktuellen Sozialrechts notwendig. Gerade im privaten Sozialrecht ändert sich die Gesetzeslage von Tag zu Tag. Unser Anwalt im Sozialrecht hält seine Kenntnisse permanent auf dem neuesten Stand, um seine Mandanten bestmöglich zu beraten.
Lassen Sie sich nicht vom Paragrafendschungel der Gesetzgebung entmutigen. Wenn Sie Fragen zu Themen des privaten oder wirtschaftlichen Sozialrechts haben, können Sie auf unseren Anwalt im Sozialrecht zählen. Unsere telefonische Erstberatung ist kostenlos. Nutzen Sie unseren Service und kontaktieren Sie uns gleich hier.