Anwalt im Krankenversicherungsrecht:Klagen gegen die Krankenversicherung
Immer stärkerer werdende finanzielle Einschränkungen im Gesundheitswesen haben zur Folge, dass rechtliche Auseinandersetzungen über Leistungsumfang und Einstandspflicht der Krankenversicherer zunehmen. Um in einem eventuellen Rechtsstreit bestehen zu können, benötigen Sie die Kenntnisse eines Fachanwalts. Unser Anwalt im Krankenversicherungsrecht unterstützt Sie bei Klagen gegen Ihre Krankenversicherung.
Wir überprüfen die Leistungspflicht Ihres Krankenversicherers nach der aktuellen Gesetzeslage. Zudem schätzen wir Ihre Erfolgsaussichten bei einer Klage gegen die Krankenversicherung ein. Mit einem Fachanwalt für Krankenversicherungsrecht an Ihrer Seite können Sie Ihrem Versicherer kompetent gegenübertreten.
Wann macht eine Klage gegen die Krankenversicherung Sinn?
Der Bundesgerichtshof hat in diversen Entscheidungen definiert, welche Rechte ein Versicherungsnehmer hat. In vielen Fällen versucht der Versicherer, seine Leistungspflicht wegen Übersteigens des medizinisch notwendigen Maßes einer Leistung einzuschränken. Häufig sind solche Bescheide weder rechtmäßig, noch halten sie einer genaueren Überprüfung stand.
Ihr Anwalt im Krankenversicherungsrecht steht für Sie ein, wenn die Kostenübernahme für dringende medizinisch notwendige Heilbehandlungen verweigert wird. Im Fall einer Leistungsverweigerung durch Ihre Krankenversicherung wenden Sie sich einfach an unsere Kanzlei in Dresden: Unser Anwalt im Krankenversicherungsrecht hat mehr als zwanzig Jahre Erfahrung mit diesem Thema.
Wann kann eine Klage gegen die Krankenversicherung Erfolg haben?
Um die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Ihre Krankenversicherung abzuschätzen, braucht unser Anwalt Einsicht in Ihre Korrespondenz mit Ihrem Versicherer. In folgenden Fällen wird Ihnen unser Anwalt im Krankenversicherungsrecht in jedem Fall zu einer Klage gegen Ihre Krankenversicherung raten:
- bei Leistungsverweigerung für medizinisch notwendige Behandlungen
- beim Verweis auf andere Therapien zur Beseitigung oder Linderung von Beschwerden
- bei Privatpatient*innen: Leistungsverweigerung wegen “Wissenschaftlichkeitsklausel”
Dies gilt beispielsweise für die Erstattung folgender Therapien:
- Augen-Laser-Behandlungen
- Flash oder kontinuierliche Glukose-Messsysteme
- diverse Insulinpumpen
- Kinderwunschbehandlungen wie IVF oder ICSI
- Prostata-Operationen mit NanoKnife
Benötigen Sie einen Rat von einem erfahrenen Anwalt im Krankenversicherungsrecht? Dann kontaktieren Sie uns.