Anwalt im Patientenrecht: Vertretung Ihrer Rechte als Patient*in
Wenn es um die Wahrung Ihrer Patientenrechte geht, sind Sie in unserer Anwaltskanzlei in Dresden gut aufgehoben. Unser Anwalt im Patientenrecht, Alexander Huhn, ist mit dem Patientenrechtegesetz bestens vertraut. Er kann Ihre Interessen kompetent vertreten.
Das 2013 verabschiedete Patientenrechtegesetz hat unter anderem zum Ziel, die Patientenrechte gegenüber behandelnden Instanzen oder Personen zu optimieren und stärker zu schützen. Gerade ältere oder schwerkranke Patienten benötigen häufig die Unterstützung eines rechtskundigen Spezialisten. Mit Rechtsanwalt Huhn sind sie auf der sicheren Seite.
Was versteht man unter Patientenrechten?
Wenn Sie sich einer medizinischen Behandlung unterziehen oder dieses vorhaben, bestehen konkret ausformulierte Rechte, die zwingend respektiert werden müssen. Ihr Anwalt im Patientenrecht unterstützt Sie bei deren Durchsetzung. Hier eine Auflistung der wesentlichsten Patientenrechte laut aktueller Gesetzeslage:
- Recht auf freie Arztwahl
- Recht auf angemessene Aufklärung und Beratung durch behandelnde Ärzte
- Recht auf sorgfältige und qualifizierte medizinische Behandlung
- Recht auf Abstimmung therapeutischer Maßnahmen mit dem Patienten/der Patientinnen
- Recht auf Menschenwürde
- Recht auf Selbstbestimmung
- Recht auf Privatsphäre
- Recht auf Einsicht in Ihre Behandlungsunterlagen
Zudem dürfen medizinische Maßnahmen nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. Mit der Unterstützung eines versierten Anwalts im Patientenrecht haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diese gesetzlich festgeschriebenen Rechte einzufordern.
Wann brauchen Sie einen Anwalt im Patientenrecht?
Schwer erkrankte oder pflegebedürftige Patient*innen haben häufig nicht die Möglichkeit, auf der Erfüllung ihrer Patientenrechte zu bestehen. Im Pflegeheim oder Krankenhaus werden diese nicht immer respektiert. Auch wenn eine Behandlung nicht so verläuft, wie ursprünglich angenommen, ist es hilfreich, sich von einem Anwalt im Patientenrecht beraten zu lassen.
Nur wenige Patient*innen wissen, dass therapeutische Maßnahmen mit ihnen abgestimmt werden müssen. Zudem ist das medizinische Personal dazu verpflichtet, bei Behandlung, Pflege, Prävention oder Rehabilitation die Würde der Patient*innen zu achten und ihr Selbstbestimmungsrecht sowie ihr Recht auf Privatsphäre zu respektieren.
In all diesen Fällen lohnt es sich, den qualifizierten Rat eines Anwalts im Patientenrecht einzuholen.
Profitieren Sie von unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung und kontaktieren Sie unsere Kanzlei.